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Accessibility laut WCAG 2.1

Verfasst von Sudhaus7 im Bereich Gut zu Wissen!News am

04.08.2020

Die im letzten Artikel erwähnten „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)“ sind der internationale Maßstab für die technische Umsetzung der rechtlichen Vorgaben. Daher gehen wir hier etwas detaillierter darauf ein.

Die Richtlinien der WCAG 2.1 bieten die Grundregeln für die Erstellung barrierefreier Webinhalte. Sie beziehen sich stets nur solche Aspekte der Nutzbarkeit und Zugänglichkeit, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Genau definierte Erfolgskriterien bieten konkrete Handlungsanweisungen für die Umsetzung der Barrierefreiheit:

  • Erfolgskriterien sind technisch überprüfbar und technikneutral formuliert.
  • Jedes Erfolgskriterium wird ausführlich dokumentiert und mit Testanleitungen, Best-Practice-Beispielen sowie Fehlertechniken erläutert.
  • Die Erfolgskriterien werden zugeordnet zu drei Konformitätsstufen (A, AA oder AAA). Bei der Erreichung der Barrierefreiheit kommt es darauf an, die Erfolgskriterien auf der angestrebten Konformitätsstufe zu erreichen.

Wahrnehmbarkeit

Informationen und Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass diese sie auch wahrnehmen können.

  1. Alle Inhalte einer Webseite müssen auch in textlicher Form vorhanden sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die Webinhalte nicht nur auf dem Bildschirm dargestellt werden können, sondern ebenso vergrößert, mit Screenreadern gelesen oder in andere Sprachen übersetzt werden können. ALT-Texte müssen insbesondere für Grafiken berücksichtigt werden, was gleichermaßen für Grafiken auf Webseiten, in PDF-Dokumenten oder auch andere Objekte wie Videos.
  2. Zeitgesteuerte Medien (z.B. Audio, Video und die Kombination von Audio und Video) benötigen Alternativen. Der Zugang zu zeitgesteuerten Medien kann im einfachen Fall durch Transkripte oder Textbeschreibungen erfolgen, aber vor allem wenn Audio und Video miteinander synchronisiert sind, sind Untertitel geboten. Darüber hinaus benötigen auch interaktive Medien geeignete Alternativen, etwa wenn Nutzer unmittelbar auszuführende Anweisungen ausschließlich visuell oder ausschließlich auditiv erhalten.
  3. Die Inhalte einer Webseite werden nicht immer bei Standardeinstellungen am Bildschirm betrachtet und müssen deshalb auch unter verschiedenen anderen Bedingungen anpassbar sein. Wenn die Webseite in einem Screenreader gelesen wird, dann kommt es vor allem darauf an, dass visuell erkennbare Strukturen und Zusammenhänge linear nachvollzogen werden können. Wenn hingegen ein Nutzer die Bildschirmeinstellungen ändert (z.B. durch einen Kontrastmodus), dann müssen die Inhalte und deren Zusammenhang in der vereinfachten visuellen Darstellung ebenfalls vollständig wahrgenommen werden können.
  4. Vordergrundinformationen müssen stets gut vom Hintergrund unterschieden werden können. Visuell gilt es, die Inhalte am Bildschirm z.B. über ausreichende Kontraste und Textvergrößerung deutlich wahrnehmbar zu gestalten. Es geht aber auch um die Unterscheidbarkeit von auditiven Inhalten, die sowohl für Schwerhörige als auch für Nutzer einer Sprachausgabe problematisch sein können.

Bedienbarkeit

Bestandteile der Benutzeroberfläche und Navigation müssen bedienbar sein.

  1. Vor allem aktive Inhalte (Links, Formulare, Widgets usw.) müssen per Tastatur bedient werden können. Genauer gesagt, sie müssen über eine Tastaturschnittstelle zugänglich sein, denn neben der klassischen Tastatur – auf die bestimmte Nutzergruppen angewiesen sind – gibt es Spracheingabe, Bildschirmtastaturen und andere Eingabemöglichkeiten, die auf die Tastaturschnittstelle aufsetzen.
  2. Menschen mit Behinderungen können aus verschiedenen Gründen mehr Zeit benötigen, Aufgaben auf einer Webseite zu erledigen. Reaktionszeiten können langsam sein oder die Geschwindigkeit beim Lesen oder Auffinden von Inhalten können deutlich unter denen durchschnittlicher Nutzer liegen. Deshalb sollten, wo immer möglich, alle Zeitbeschränkungen für Aufgaben durch die Nutzer aufgehoben oder verlängert werden können.
  3. Webseiten dürfen keine flackernden Inhalte enthalten, die bekanntermaßen zu Anfällen führen können. Solche Formen des Flackerns müssen in Videos und auf der Webseite vermieden werden; textliche Hinweise auf solche Gesundheitsgefahren reichen nicht aus.
  4. Die Navigation innerhalb von Webseiten muss für alle Nutzer gewährleistet werden. Die Navigation innerhalb einer Webseite muss beispielsweise für Tastaturnutzer und insbesondere Screenreadernutzer effizient gestaltet werden. Darüber hinaus müssen Navigationsleisten zum einen die Orientierung innerhalb des Webauftritts fördern und zum anderen die Auffindbarkeit anderer Inhalte auf der Website erleichtern.

Verständlichkeit

Informationen und Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.

  1. Es gilt, Inhalte für alle Nutzergruppen lesbar zu machen. Das können Sprach- und andere Auszeichnungen im Code sein, die von Screenreadern ausgewertet werden, oder der Text selbst wird möglichst verständlich geschrieben (z.B. mit gängigen statt ungewöhnlichen Begriffen, Vermeidung von Abkürzungen, kürzere Sätze, usw.).
  2. Menschen mit Behinderungen können Webseiten erheblich effizienter benutzen, wenn sie unter bestimmten Gesichtspunkten vorhersehbar funktionieren und aufgebaut sind. Tastaturnutzer müssen beispielsweise stets über die Kontrolle des Tastaturfokus verfügen, und Inhalte dürfen nur auf expliziten Wunsch des Nutzers dynamisch ausgetauscht werden. Vor allem beim Einsatz von Screenreadern oder Vergrößerungssystemen, aber auch für Menschen mit Lernbehinderungen ist ein konsistenter Seitenaufbau ebenfalls förderlich für die Bedienbarkeit der Seite.
  3. Obwohl jeder Nutzer Fehler bei der Eingabe in Formularen macht, fällt es manchen Menschen mit Behinderungen schwerer, fehlerfreie Eingaben vorzunehmen oder fehlerhafte Eingaben zu erkennen. Deswegen muss bei der Nutzereingabe Hilfestellung geleistet werden, um fehlerhafte Eingaben zu vermeiden, Fehleingaben zu erkennen (z.B. bei eingeschränkter Sehfähigkeit oder mit einem Screenreader) und bei der Korrektur zu unterstützen.

Robustheit

Inhalte müssen zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

  1. Die Kompatibilität von Webseiten mit heutigen und zukünftigen Hilfsmitteln wie Screenreadern, Vergrößerungssystemen, Spracheingaben usw. wird dadurch gesichert, indem Code möglichst gemäß Standards bzw. Konventionen geschrieben wird. Darüber hinaus müssen aktive Elemente (Links, Formulare, Widgets usw.) so umgesetzt werden, dass vor allem semantische Informationen (Name, Rolle, Wert) korrekt an die Accessibility API des Betriebssystems übertragen werden.

Wo finde ich Hilfe bei der Umsetzung?

Detailliertere Hinweise gibt’s in der deutschen Übersetzung der WCAG 2.0 der Aktion Mensch.

Über Testmöglichkeiten bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit einen Überblick.

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